Wohnmobile Versicherung

Reisen und besonders Reisen mit dem Wohnmobil erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Aber bereits vor Reiseantritt gilt es, sich intensive Gedanken darüber zu machen, wie man dieses am besten gestaltet. Das beginnt nicht nur beim Kauf des passenden Wohnmobils sondern ebenso bei dessen Versicherung, denn an der gesetzlich vorgeschriebenen Versicherung kommt niemand vorbei.

Da Wohnmobile in ihrer Anschaffung nicht gerade günstig sind, ist es besonders wichtig, sie auch entsprechend zu versichern, um in einem Schadensfall nicht auf hohen Kosten sitzen zu bleiben. Eine gute und richtig gewählte Wohnmobilversicherung ist das A und O vor dem ersten Gebrauch eines solchen Gefährts. Wie aber findet man diese?

Zunächst einmal sollte man sich darüber im Klaren sein, was und wie genau versichert werden soll. Diese Entscheidung richtet sich nach dem Alter sowie dem Listenpreis des Wohnmobils. Dem Fahrzeughalter stehen dabei drei unterschiedliche Arten des Versicherungsschutzes zur Verfügung. Die kostengünstigste im Tarif ist die einfache, gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Hierbei ist aber genauestens auf die Versicherungssumme zu achten, damit Sach-, Personen- sowie Vermögensschäden in ausreichendem Maße abgedeckt sind. Abdecksummen von 50 Millionen Euro sollten ein Mindestmaß darstellen, ideal sind bis zu 100 Millionen Euro.

Einen wesentlich besseren Versicherungsschutz bieten die zusätzlichen Kaskoversicherungen. Hierbei unterscheidet man zwischen Teil- und Vollkaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung zahlt beispielsweise für Schäden bei Diebstahl, Hagelschaden sowie Einbruchsdiebstahl. Schäden, die man selber herbeigeführt hat, werden allerdings auch hier nicht übernommen. Wer im Besitz eines neuen oder eines im Listenpreis recht teuren Wohnmobils ist, dem ist zu einer Vollkaskoversicherung zu raten. Hierbei sind dann selbst diejenigen Schäden versichert, die der Versicherer selber – natürlich nicht vorsätzlich – verursacht hat.

All diese eben genannten Bedingungen sind vergleichbar mit den Versicherungen eines Pkws. Dennoch gibt es bei der Wohnmobilversicherung einige Besonderheiten, auf die der Halter unbedingt achten sollte. So zahlt die Versicherungsgesellschaft nämlich nur dann, wenn der Wohnmobileigentümer selbst mit dem Fahrzeug unterwegs ist. Das unentgeltliche Überlassen eines Wohnmobils an einen Freund oder ein Familienmitglied ist in der Regel mit inbegriffen, keineswegs aber Schäden bei Vermietungen. Am sichersten ist es, wenn man sich diese Sachlage zuvor schriftlich von der Versicherung geben lässt, um vor unliebsamen Überraschungen – beispielsweise wenn das eigene erwachsene „Kind“ das Wohnmobil fährt und einen Schaden verursacht – geschützt zu sein.

Wohnmobilfahrer lieben das Reisen sowie das Erkunden fremder Länder, und so ist es nicht verwunderlich, dass gerade bei Unfallschäden im Ausland die häufigsten Probleme auftauchen. Daher empfiehlt es sich, zuzüglich zur Wohnmobilversicherung eventuell noch einen Schutzbrief zu beantragen, sollte dieser nicht bereits in der Haftpflichtversicherung enthalten sein. Ideal sind – damit die Ferien im Ernstfall nicht zu einer Katastrophe werden, denn bei einer Panne mit dem Wohnmobil ist immer auch die komplette „Unterkunft“ inklusive „Mobiliar“ entzogen – wenn Leistungen wie Pannenhilfen sowie kostenlose Unterbringungen und Rückholungen mit einbezogen werden können.

Eine so genannte „Ausfalldeckung“ bietet zusätzlichen Schutz besonders bei Unfällen im Ausland, wo das dortige Versicherungssystem sowie die Versicherungspflicht häufig keineswegs so gut sind wie bei uns. Ausfalldeckung bedeutet, dass, wenn der Unfallgegner aus welchem Grund auch immer nicht zahlt, die eigene Versicherung die Kosten übernimmt.

Im Übrigen sollte man als Wohnmobilfahrer stets seine grüne Versicherungskarte im Fahrzeug mit sich führen; in manchen Ländern ist dieses sogar Pflicht.

Wer nun annimmt, ein längere Zeit nicht bewegtes Wohnmobil von der Versicherung abzumelden sei kostengünstig, der irrt übrigens gewaltig. Sollten nämlich in dieser Zeit Hagel, Diebstahl und ähnliche Schäden auftreten, so besteht keinerlei Versicherungsschutz und es erfolgt keine Entschädigung. Es rechnet sich also nicht, eine kurzzeitige Abmeldung vorzunehmen.

Wie aber nun wird die Versicherungssumme berechnet? Zunächst einmal wie bei einem ganz normalen Fahrzeug auch. Allerdings sind hier die Listen- sowie die Neupreise in der Regel wesentlich höher, so dass die Grundlage für die Festsetzung des Versicherungsbeitrages bereits eine wesentlich höhere ist. Auch das zulässige Gesamtgewicht spielt eine entscheidende Rolle. Ebenso wird in den meisten Fällen nach der jährlichen Laufleistung sowie nach dem Unterstellplatz gefragt. In jedem Fall ist es wichtig, eine genaue Beratung durch die Versicherung zu erhalten, da die einzelnen Versicherungsgesellschaften zumeist verschiedene Bedingungen und Tarife anbieten. Überhaupt gilt, einen intensiven Vergleich zwischen den einzelnen Versicherungen anzustellen oder mit der „altbewährten“ Versicherung vielleicht besondere Konditionen zu vereinbaren.