Transporter Versicherung

Durch Verkehrsunfälle werden alljährlich auf den Straßen in Europa Schäden in Milliardenhöhe verursacht. Die Besitzer von Kfz und Anhängern haften für alle Schäden, die mit diesen Fahrzeugen angerichtet werden, in unbegrenzter Höhe. Aber auch die materiellen Folgen an der Gesundheit und am Eigentum des Fahrzeughalters können enorme Kosten verursachen. Deshalb haben der deutsche Gesetzgeber und die Versicherungswirtschaft ein umfassendes System von Kraftfahrzeugversicherungen geschaffen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung

Sie ist für die Besitzer von Transportern ein absolutes muss und Voraussetzung für die Zulassung des Autos für den öffentlichen Straßenverkehr. Erst nach dem Abschluss dieser Transporter Versicherung erhält das Fahrzeug ein Kennzeichen. Sie reguliert die finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und reinen Vermögensschäden, die durch das Fahrzeug verursacht wurden. Die Höhe der Beiträge hängt vom Fahrzeug (Typklasse), von den Fahrern (Schadensfreiheitsklasse) und vom Zulassungsbezirk (Regionalklasse) ab. Schäden am eigenen Fahrzeug werden durch diese Versicherung nicht bezahlt.

Die Teilkaskoversicherung

Diese freiwillige Fahrzeugversicherung ersetzt die Schäden am eigenen Fahrzeug, für deren Ursache niemand haftbar gemacht werden kann. Zu diesen Schäden gehören insbesondere Glasschäden, Brand, Explosion, Sturm, Hagel oder Blitzschlag. Viele Fahrzeughalter müssen teilweise immense Summen durch Überschwemmungen und durch Wildunfälle an ihrem Fahrzeug hinnehmen. Auch hier zahlt die Teilkasko den an einem Transporter entstandenen Schaden. Bei einem Diebstahl ersetzt die Versicherung den Zeitwert des Fahrzeuges.

Die Vollkaskoversicherung

Die ebenfalls optionale Vollkaskoversicherung lohnt sich meist nur bei neuwertigen Fahrzeugen. Neben der Teilkaskoversicherung beinhaltet sie noch die Schäden am eigenen Fahrzeug nach einem selbst verschuldeten Unfall und Schäden durch Vandalismus. Die Höhe der Prämie hängt, wie bei der Haftpflichtversicherung, vom Fahrzeug, dessen Fahrern und vom Zulassungsbezirk ab. Eine Selbstbeteiligung hilft bei beiden Kaskoversicherungen, Versicherungsbeiträge zu sparen.

Der Autoschutzbrief

Ein Autoschutzbrief, der von vielen Gesellschaften als freiwillige Option zur Haftpflichtversicherung angeboten wird, zahlt zusätzliche Serviceleistungen nach einer Fahrzeugpanne oder einem Unfall. Hierunter fallen insbesondere Leistungen der Unterwegshilfe und das Abschleppen. Dieser Brief lohnt sich insbesondere bei Vielfahrern und bei Reisen in das Ausland.

Die Güterschadenversicherung

Wenn mit einem Transporter gewerblicher Güterverkehr (Güterbeförderung gegen Entgelt) betrieben werden soll, dann ist bei einem Verkehrsunfall neben dem Fahrzeug meist auch die Ladung betroffen. Diese Schäden werden von den Kfz-Versicherungen nicht abgedeckt, dafür gibt es spezielle Güterschadenversicherungen. Für Transporter über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ist eine solche Versicherung nach dem Güterkraftverkehrsgesetz sogar Pflicht.

Der Versicherungswechsel

Jede zugelassene Versicherung kalkuliert ihre Prämien nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Deshalb lohnt sich der genaue Vergleich, Einsparungen in beachtlicher Höhe sind möglich. Wer seine Versicherung wechseln möchte, kann den Vertrag einen Monat vor Ablauf kündigen. Die schriftliche Kündigung muss bis zum 30.11. eines Jahres bei der Gesellschaft eingegangen sein, dann wird der Wechsel zum neuen Jahr möglich. Später hat der Versicherungsnehmer dann noch ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Versicherer die Tarife erhöht. Wenn die Gesellschaft Schäden regulieren musste, steht ihr ebenfalls das außerordentliche Kündigungsrecht zu.