Anhänger Versicherung
Anhänger-Versicherung als Pflichtversicherung
Seit dem Jahr 2002 ist eine Anhänger-Versicherung für den Gebrauch von KFZ-Anhängern verpflichtend geworden. Ohne sie ist ein Bewegen des Anhängers auf öffentlichen Straßen seither verboten. Eine Haftpflichtversicherung ist per Gesetz vorgeschrieben, fakultativ kann eine Teilkasko bzw. eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen werden. Seit Eintritt der Gesetzesänderung kann nun nach einem Unfall mit KFZ-Anhänger nicht nur der Zugfahrzeughalter, sondern auch der Anhänger-Halter haftbar gemacht werden.
Einer der Gründe zur Einführung der neuen Regelung war der in den Vorjahren stark wahrnehmbare anstieg von Verkehrsunfällen mit Anhängern. Bei schwierigen Verkehrsverhältnissen oder schlechten Witterungsbedingungen ist ein KFZ-Anhänger ein zusätzlicher Risikofaktor im Straßenverkehr. Die Anhängerversicherung soll im Falle eines Unfalls den Halter finanziell absichern; sie deckt sowohl Sach- als auch Personenschäden ab. Sie greift allerdings nur bei Unfällen mit im Fahrbetrieb befindlichen Anhängern. Wird durch einen abgestellten Anhänger ein Schaden herbeigeführt, fällt dies in den Schutz der privaten Haftpflicht. Entsteht am Anhänger selbst ein Schaden, kommt keine Haftpflicht dafür auf. Um derartige Schäden abzudecken, muss zusätzlich eine Fahrzeugversicherung abgeschlossen werden. Die Preise für Anhänger-Haftpflichtversicherungen liegen zwischen ca. 15 und 70 Euro. Beim Vollkasko-Abschluss steigt der Preis auf 150-500 Euro.
Ausnahmen von der Versicherungspflicht
Übrigens: Nicht alle Anhänger sind versicherungspflichtig! Der jeweilige Anhänger wird nach verschiedenen Fabrikatsangaben eingestuft. Von Belang ist ebenso, ob der Hänger gewerblich genutzt wird oder für den privaten Gebrauch bestimmt ist. Auch der Aufbau des Anhängers ist von Bedeutung: Unterschieden wird zwischen Kipperanhängern, Plananhängern und geschlossenen Kastenanhängern. Bei rein gewerblicher Nutzung des Anhängers wird weiter unterschieden: dem Werksverkehr zugeordnet werden solche Hänger, mit denen Gegenstände transportiert werden, die allein dem Eigengebrauch dienen. Hänger zur Beförderung von Sachen im Auftrag Dritter werden dem Güterverkehr zugerechnet. Eine Zulassung ist nicht nötig bei Spezialhängern für Tiere zu sportlichen Zwecken, allerdings nur bei Vorlage einer Betriebserlaubnis. Ein separates amtliches Kennzeichen ist in diesem Fall anzubringen. Auch Anhänger im Landwirtschaftsbetrieb sind von der Versicherungspflicht befreit.
Diebstahlschutz
Beinahe alle Vollkasko- und auch. Teilkaskoversicherungen bieten einen inklusiven Diebstahlschutz an. Ist dies nicht der Fall, kann eine spezielle Versicherung zum Diebstahlschutz hinzu geordert werden. Zum Schutz vor böswilliger Sachbeschädigung kann die Kasko erweitert werden. Es lohnt sich in jedem Fall, die verschiedenen Anbieter von Anhänger-Versicherungen zu vergleichen, denn die Kosten können stark variieren.